- Kriminalisierung des politischen Gegners
Indem der Bundestag am 20. Oktober den Volksverhetzungsparagraphen dahingehend verschärfte, dass nun bestraft werden kann, wer Kriegsverbrechen „billigt, leugnet oder gröblich verharmlost“, hat er der Gesinnungsjustiz Tür und Tor geöffnet. Schon die öffentlich gestellte Frage, ob sich ein Kriegsgeschehen so oder anders abgespielt hat, könnte künftig zu einer Verurteilung führen.
Als der Deutsche Bundestag am 20. Oktober zur namentlichen Abstimmung schritt, lagen viele Bürger mutmaßlich bereits im Bett. Es war etwa 22:30 Uhr, und auch mancher Abgeordnete mag sich einfach gewünscht haben, dieses letzte Votum des Tages noch schnell hinter sich zu bringen. Der betreffende „Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes“ aus der Feder der Bundesregierung liest sich bürokratisch und unspektakulär, sodass der Gegenstand der Abstimmung wohl nur wenige Beobachter interessiert haben mag.
Dies änderte sich am nächsten Morgen schlagartig, als sich herausstellte, dass zeitgleich auch § 130 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung) eine bedeutende Verschärfung erfahren hatte. Möglich machte es das umstrittene Omnibusverfahren: Sachfremde Gesetzesvorhaben werden in einem bereits laufenden Gesetzgebungsverfahren versteckt und als Kuckuckseier mit ans Ziel befördert. Die Omnibusmethode eignet sich deshalb hervorragend dazu, fragwürdige Vorhaben ohne größere Diskussionen zur Abstimmung zu bringen.
Die Rolle des Kuckucks übernahm in diesem Fall der Rechtsausschuss: Mit seiner Beschlussempfehlung legte er dem Gesetzesvorhaben nur einen Tag vor der Abstimmung das fremde Ei ins Nest. Da § 130 StGB in der neuen Fassung eine deutliche Einschränkung der Meinungsfreiheit bedeutet, wären im regulären Verfahren erhebliche öffentliche Diskussionen zu erwarten und auch notwendig gewesen. So aber musste eine letzte lustlose Aussprache vor der Abstimmung, von Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau mit 26 Minuten veranschlagt, für diese weitreichende Novellierung genügen.
Viel Arbeit für Winston Smith
Die neue Fassung von § 130 StGB stellt künftig „Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe“ demjenigen in Aussicht, der „eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art […] öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt […] aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören“. Das Gesetz in dieser novellierten Form kann nur als gefährlich schwammig bezeichnet werden. Seine Anwendung bedürfte zunächst einer Definition des Unsagbaren. Doch die formale Aburteilung eines Kriegsverbrechens nach dem Völkerstrafgesetzbuch ist nicht Bedingung für eine Verurteilung nach § 130 [5] StGB. Es obliegt somit einer toxischen Mischung aus öffentlicher Meinung und der persönlichen Auffassung von Staatsanwälten und Richtern, welches Kriegsverbrechen als erwiesen betrachtet und dessen „gröbliche Verharmlosung“ somit unter Strafe gestellt werden sollte.
Auch der Bedeutungsinhalt des Wortes „gröblich“ wird in der Praxis zu erheblichen Problemen führen. Das bedeutet im schlimmsten Fall, dass künftig alleine die öffentlich gestellte Frage, ob sich ein Kriegsgeschehen so oder anders abgespielt hat, zu einer Verurteilung wegen Volksverhetzung führen könnte. Anders als im Fall der Holocaustleugnung ist die strafbewehrte Handlung weitgehend undefiniert. Während der Holocaust in seiner grauenhaften Singularität umfassend dokumentiert und unbestritten ist, entziehen sich viele andere Kriegsverbrechen den Bemühungen des neutralen Chronisten.
Weitere Beiträge von Gerhard Strate:
- Selbstbestimmtes Sterben: In den Mühlen des paternalistischen Hilfesystems
- Auf dem Weg in den Nanny-Staat
- Urteil zur Bundesnotbremse: In den Bahnen des Rechts?
- Bundesverfassungsgericht: Stets zu Diensten
- Corona und das Grundgesetz: Merkels zynisches Verhältnis zu den Grundrechten
Diese Tatsache wird sich durch die Gesetzesnovelle noch verschärfen: Auch Historiker und Verfasser von Geschichtsbüchern könnten sich plötzlich als Dorn im Auge des Gesetzes wiederfinden, je nachdem, ob ihre Einordnung eines Kriegsgeschehens gerade en vogue ist oder nicht. Die Neufassung von § 130 StGB kollidiert somit nicht nur mit dem Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit, sondern auch mit der Freiheit der Wissenschaft. Ein wenig erinnert diese Entwicklung an den unglücklichen Winston Smith aus George Orwells Roman „1984“, dessen Berufsleben daraus besteht, die Literatur der Vergangenheit der offiziellen Linie anzupassen und ärgerliche Abweichungen nachträglich auszulöschen.
Die Bundesregierung gibt sich bei alldem völlig ahnungslos. So twitterte das Bundesjustizministerium am 24. Oktober scheinbar blauäugig: „Die Europäische Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Zur Klarstellung der geltenden Rechtslage wurde deshalb das StGB in Paragraf 130 um Art. 5 ergänzt. Wichtig: Eine praxisrelevante Erweiterung der Strafbarkeit ist damit nicht verbunden.“
Ein legalistischer Staatsstreich
Das ist definitiv falsch. Die Verankerung neuer Delikte im Strafgesetzbuch erweitert selbstverständlich die Strafbarkeit, denn worin sollte sonst ihr Sinn bestehen? Vielleicht hilft ja die nächtliche Müdigkeit der Abgeordneten weiter, die in ihrem Bemühen, den Arbeitstag endlich zu beenden, stärker zu Klartext neigen als sonst. So jedenfalls Canan Bayram, Abgeordnete der Grünen und Mitglied des Rechtsausschusses. In ihrem Redebeitrag kurz vor der Abstimmung erklärt sie unverblümt die Abgeordneten auf der rechten Seite des Hauses zu den Adressaten dieses Gesetzes: „Aber wen wundert es, dass die AfD dagegen ist, denn es ist doch Ihr Geschäftsmodell, das Sie durch dieses Gesetz gefährdet sehen, meine Damen und Herren. Ihre Politik besteht doch nur daraus, durch ständige Provokation die Grenze des Sagbaren weiter nach rechts zu verschieben. Sie wollen Menschen zu Hass und Gewalt aufstacheln. Damit machen wir jetzt Schluss, meine Damen und Herren!“
Die Novellierung von § 130 StGB lässt durch ihre fast völlige Unbestimmtheit jede Menge Raum für die Kriminalisierung des politischen Gegners. Darin liegt wohl der eigentliche Grund für den Schweinsgalopp, den die Bundesregierung bei ihrem legalistischen Staatsstreich an den Tag legte. Die Staatsanwaltschaften jedenfalls werden alle Hände voll damit zu tun bekommen, in anderen Teilen der Welt begangene Kriegsverbrechen zu verifizieren und zu bewerten. Inwieweit sich diese über das eigene Staatsgebiet hinausreichenden Ermittlungsbemühungen mit dem Territorialprinzip vereinbaren lassen, ist eine weitere ungeklärte Frage.
Fakt ist: Die gesetzliche Konstruktion möglichst vieler Meinungsdelikte, wie sie in den letzten Jahren in Mode gekommen ist, hat nun einen traurigen Höhepunkt erreicht. Diese Gesinnungsjustiz trägt absolut nichts zum friedlichen Zusammenleben bei: Der Versuch, immer weitere Kreise der Bevölkerung durch immer neue Straftatbestände zu kriminalisieren und sie durch eine schwammige Rechtslage mundtot zu machen, ist ursächlich für die gesellschaftliche Spaltung unserer Zeit.
Bei älteren Beiträgen wie diesem wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Zusammenleben bei" - Richtig, Herr Strate.
Aber das soll sie ja auch nicht.
Vielmehr soll dieser Gesinnungsterror alle unterschiedlichen Auffassungen von dem, was als "gut" oder "böse" angesehen werden kann, ein für alle mal begradigen. Ab sofort gibt es nur noch e i n e richtige u. zulässige Meinung in Deutschland, und zwar diejenige der Regierung, der Altparteien u. deren Helfershelfer in den Medien. Wer etwas anderes sagt o. verbreitet, fällt unter das Strafgesetz, welches man im
Bundestag klammheimlich - sozusagen bei Nacht und Nebel - verabschiedet hat.
Auf ganzer Front haben sich die "Gutmenschen" über alle durchgesetzt, die nicht ihre Sicht auf die Welt teilen.
Es ist so, als hätte es nie eine Aufklärung gegeben, der es u. a. um die Befreiung aus der rigiden moralistischen Unterdrückung durch die
christlichen Kirchen in Europa ging.
In erster Linie infolge des Einflussses der GRÜNEN haben wir jetzt eine Art neuer Religion in Deutschland, die der Staat kontrolliert.
Wer wie Sie die Wannseekonferenz mit dem UN-Migrationspakt vergleicht, oder den systematischen Einsatz sexueller Gewalt durch russische Truppen leugnet, der hat sicher ein besonderes Interesse an dieser Diskussion.
Mal sehen, wie das ausgeht…
"Geheimnisse der Stasi: ...... Feind ist, wer anders denkt"
Gestern lief im ZDF eine Sendung zur Stasi, sehr aufschlußreich, kann ich Ihnen wärmstens empfehlen, finden Sie in der Mediathek.
Sie werden, falls Sie Aufmerksam zuschauen, zig Parallelen zum Jahr 2022 entdecken, denn dank Menschen wie Ihnen ist es wieder soweit, „Feind ist wer anders denkt“!
1933 jährt sich bald zum 100 Mal, gelernt hat die Mehrheit aus dieser Erfahrung offensichtlich nichts, auch dafür sind Sie ein gutes Beispiel. Wir sind dank der aktuell herrschenden pseudoökologischen Linksfaschisten auf dem Besten weg in die Katastrophe!
Sehe es so wie Sie. In den letzten beiden Diktauren auf deutschem Boden war es jedenfalls so. Wer anderes dachte, war der Feind und wurde, wenn er "Glück" hatte, nur weggesperrt.
"1933 jährt sich bald zum 100 Mal, gelernt hat die Mehrheit aus dieser Erfahrung offensichtlich nichts. Wir sind dank der aktuell herrschenden pseudoökologischen Linksfaschisten auf dem Besten weg in die Katastrophe!" So ist es.
Und wie Herr Broder (Eltern Überlebende der Shoah) sagte:
„Die Deutschen sind dermaßen damit beschäftigt,
den letzten Holocaust nachträglich zu verhindern,
dass sie den nächsten billigend in Kauf nehmen.“
Ich weiß nicht, ob Sie wissen, was auf der Wannseekonferenz besprochen und beschlossen wurde, aber wer das mit dem UN-Migrationspakt vergleicht, der wird die Diskussion um Volksverhetzung und die Leugnung von Kriegsverbrechen im eigenen Interesse sehr genau verfolgen müssen.
Was das mit Stasi und linken Ökofaschisten (oder waren es ökologische Linksfaschisten?) zu tun haben soll, übersteigt meine intellektuellen Kapazitäten. Ich bitte um Nachsicht.
Früher genügte es den Kirchen-Obereren, Bücher bzw. alles auf Papier Gedruckte, das nicht den Lehren der Kirche entsprach, auf den Index zu stellen o. zu verbrennen. Heute - da es das Internet gibt - müssen die Wahrheitsapologeten natürlich in erster Linie d o r t durch Strafgesetze für ihre spezielle Ordnung sorgen.
Wirklich freies Denken und Argumentieren wird damit immer weiter eingeschränkt u. kriminalisiert.
Letztlich führt es aber auch dazu, daß die unkontrollierte Wut u. der Wille, sich gegenteilig zu verhalten, bei d e n Menschen wachsen, die sich noch ihres eigenen Verstandes bedienen u. die geistige Bevormundung als Schmach empfinden.
Es läuft auf einen Machtkampf hinaus, in dem die eingesetzten Mittel eine entscheidende Rolle spielen. Die Degradierung der Bürger zu staatsabhängigen "Nummern" als Steuerzahler bzw. Wohlfahrtsempfänger ("Bürgergeld"!) gehört dazu, ebenso wie die Abschaffung des Bargeldes.
Frage: Was setzt sich am Ende durch - Macht- oder Freiheitswille?
Wer, wie Sie jüngst, auf eine Rebellion hofft und fordert, die demokratisch gewählte Regierung müsse SOFORT weg, handelt eindeutig.
Da verlassen Sie den Boden der Verfassung. Und das als ehemalige Beamtin..
Und das war ja nicht Ihre erste eindeutige Bemerkung. Ich schätze, Ihre Akte beim Verfassungsschutz ist mittlerweile dicker als die AfD-Mitgliederkartei.
Was Sie aber sicher nicht stört: Denn Sie befinden sich ja im Kampf für Volk und Vaterland!
Die SED-Kommunistische Methode ist es seit je her, Andersdenkende als Nazis zu diffamieren. Wer also Menschen mit eigener Meinung als Nazis bezeichnet, muss es sich gefallen lassen, als stalinistischer Linksfaschist identifiziert zu werden!
Das war vor 1989 so, das ist heute so und wird so bleiben. Deshalb ist es nicht angeraten, sich mit Kommunisten einzulassen. Das hatte schon Willy Brandt gewusst: "wer sich auf die kommunistischen Einheitsfont einlässt, geht daran zugrunde!"
Den SED-Erben ist es gelungen, Moralische Werte zu verdrehen – die Vorzeichen aus zu tauschen: aus Böse wurde Gut - aus Gut Böse!
Ja, Frau Wallau, "In erster Linie infolge des Einflusses der (SED-LinX)GRÜNEN haben wir jetzt eine Art neuer Religion in Deutschland, die der Staat kontrolliert."
DAS müssen wir, der Souverän, mit demokratischen Mitteln (Information; Publikation; Aufklärung, letztendlich echt demokratische Wahlen) ändern!
Schlusssatz, ebenso wie dem Zitat der Sektiererin Bayram ist eigentlich alles gesagt. Diese Spaltung ist gewollt.
Vermutlich hat diese Dame nicht genug Verstand, zu erklären, was denn mit „Verschieben der Grenze des Sagbaren nach rechts“ überhaupt gemeint ist.
Ist es „rechts“, wenn man die Kriegsverbrechen der Russen mit denen der Amerikaner vergleicht? Aus Sicht der Gesinnungs – Chauvinisten gewiss.
Es sind schließlich die Links – Grünen, die immer wieder durch ihr Geschwätz zeigen, dass für sie die Schwere einer Tat einzig und alleine nur vom Opfer abhängig ist. Sprich „gute Opfer, böse Opfer“
Und man kann nur fragen, was kommt als nächstes?
Was bspw. noch fehlt, sind willkürlich mögliche Verhaftungen von Menschen, die dann beweisen müssen, dass sie keine rechte Gesinnung haben. Dass es also genügt, wenn ein Links – Grüner sich durch einen Nicht Links – Grünen aufgrund dessen „rechter“ Meinung „bedroht“ sieht und Letzterer dann erst mal verhaftet wird.
„Vorsorglich"
Diesen Weg haben unsere Regierungen schon lange beschritten. Die Ampel tritt dabei noch stärker auf das Gaspedal als es in der Groko war.
Die RotGrüne-Einheitsfront in Deutschland versucht mit allen Mitteln ihre Gesinnung und Haltung als einzig zulässige durchzusetzen.
Jedes Mittel ist ihr dabei recht, auch die Steuergelder derjenigen, die nicht sozialistisch/kommunistisch gepolt sind, werden dazu benutzt um sie anschließend wegen falscher Gesinnung zu unterdrücken.
Demokratie und politische Vielfalt adé, sozialistische Selbstzerstörung, ja es riecht nach Staatsstreich von oben.
Nun, so mancher, der an deutschen und an türkischen Wahlen teilnehmen kann, wird wohl bei der türkischen Wahl Erdogan und bei der deutschen Wahl die Grünen (oder die SPD) unterstützen - schlicht nach dem Grundsatz: was nutzt mir wo am meisten? So kann auch mancher graue Wolf grün wählen.
Insofern ist es gar nicht so sehr verwunderlich, wenn Canan Bayram einen Beitrag dazu leistet, die deutschen Verhältnisse den Verhältnissen in der Türkei (oder in Ungarn, Polen, Russland oder in der Ukraine ...) anzupassen: nämlich auch bei uns "die Kriminalisierung des politischen Gegners [der Regierung]" auf eine solidere gesetzliche Grundlage zu stellen.
Natürlich werden sich die Politikerinnen und Politiker, die dieses Gesetz durchschmuggeln wollen, niemals öffentlich zu diesen neuen Gesinnungsgenossen bekennen. Niemand kann ja ausschließen, dass sie wirklich nicht begreifen, was sie da eigentlich tun, zumal der Kanzler dazu neigt, die doppelte Staatsbürgerschaft allen Kandidaten aufzudrängen.
Gibt es gegen diese „Rechtsverschärfung“ keine Klagemöglichkeit vor dem BVerfG. und kann damit ggf. sogar das Verfahren als unrechtmäßig erklärt werden? Das müsste auch im Sinne der CDU sein, die als nächste am Pranger steht, wenn die AfD endlich beseitigt ist. Ich fürchte nur, daran denken die Lenker dieser Partei nicht einmal.
Diese Politik ist der Tod des Rechtsstaates und der Demokratie. Richter stellen die Verfahren gegen grüne Serien-Straftäter ein, während auf der anderen Seite Bürger für Ordnungswidrigkeiten es mit der vollen Härte des „Rechtsstaates“ zu tun bekommen. Parlamentarier sehen die Demokratie nur dann, wenn die eigene politische Meinung vertreten wird. Letztendlich eine linke Medienlandschaft, die all das bejubelt. Der Andersdenkende wird als Populist, als Anti-Demokrat verurteilt, während man sich mit populistischen Phrasen selbst rühmt.
Wo war eigentlich die Opposition im Rechtsausschuss, als diese Verschärfung beschlossen wurde oder hat sie daran mitgewirkt?
gibt es schon. Eigentlich dürfte schon der Bundespräsident ein so klar gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstoßendes Strafgesetz garnicht unterschreiben. Wer aber daran glaubt, daß dieses im ZEIT-Geist schwankende Röhrchen das Gesetz stoppt, der glaubt auch, daß Zitronenfalter...... Daß das BundesVerfg, jedenfalls den 1. Senat, der ja für den Schutz unserer Grundrechte -eigentlich- zuständig ist, dieser Frechheit Einhalt gebietet, können wir auch vergessen. Seine Urteile zum Klima, zum BundesNotZG, zur Imppfpflicht und zur Versammlungsfreiheit haben zur Genüge gezeigt, wo diese von Merkel gesetzten Richter- Atrappen ihre Aufgabe sehen. Angesichts der Offensichtlichkeit, mit der dieses Gestez über das von der EU-Richtlinie gesetzte Ziel hinausschießt, verspreche ich mir noch mehr vom EUGH. Und bei meiner grundsätzlichen Skepsis gegenüber diesem in Bezug auf nationale Souverainität immer übergriffigeren Gericht will das was heißen.
Es geht hier nicht um die Bekämpfung von Geschichtsrevisionismus, der dt. Politik geht es um etwas ganz anderes. Nämlich darum, die Meinungsfreiheit noch weiter, noch drastischer einzuschränken, Diskurse zu verhindern.
Die Ausrede, man habe hier nur eine EU-Rüge umgesetzt, ist gelogen. Die EU hat auf bereits "gerichtlich festgestellte Kriegsverbrechen" u. bei der Zumessung der Strafbarkeit auf "öffentliche Leugnung" abgestellt. Das wäre juristisch u. politisch völlig legitim.
Aber jetzt kommt die dt. Version der jurist. Koryphäe Buschmann, der weit darüber hinaus geht. Dieser formuliert einen sog. "Gummipraragraphen", der willkürlich in seiner Auslegung ist u. unspezifische Rechtsbegriffe einführt, die juristisch nicht erfassbar sind, wie der Gefühlszustand des "Hasses".
"Hass" zu verbreiten ist jetzt strafbar. Ob es ein Kriegsverbrechen ist, obliegt dem örtlichen Richter am AG. Ausreichend ist "gröbliche Verharmlosung", selbst wenn diese "nicht öffentlich" ist.
Gesinnungsdiktatur!
...wenn der politische Mainstream ein Kriegsereignis als Kriegsverbrechen definiert und wer dies kritisiert, Strafanzeige zu stellen. Die Staatsanwaltschaften werden viele sinnfreie Anzeigen ablehnen müssen, da Kriegsverbrechen weder Journalisten, Politiker oder Zwitscherer rechtlich festlegen. Ich verstehe z.B. den Überfall Russlands in die Ukraine als Kriegsverbrechen oder die Bombardierung des ukrainischen Energiesektors. Oder gibt es Abstufungen bei Kriegsverbrechen?
Wenn man für Frieden in der Ukraine ist, kommt man jetzt dann in Deutschland dafür ins Gefängnis?
Denn man soll ja, wenn man in diesem Krieg für Frieden ist, ganz automatisch ein "Putinversteher" sein...
Die "DDR-isierung" Deutschlands wird mit aller Gewalt vorangetrieben. Wen juckt es bei der neuen Stasi, dass gewisse Formulierungen in den Gesetzen, die ihnen den erwünschten Aktionsfreiraum erschließen, zu schwammig, juristisch stümperhaft formuliert sind? Man hat sich endlich die Grundlage geschaffen, um gegen den politischen Gegner massiv vorgehen zu können. Die RotGrünen Khmer sind in die Regierungsämter gelangt mit dem festen Entschluss, dort auf Verderb zu verbleiben. Wer ihnen das streitig macht, wird zum Staatsfeind erklärt und eliminiert. Mögen ErzNazis in der fernen Ukraine unsere Freiheit verteidigen, unsere Demokratie ist in Deutschland längst Makulatur. No democracy inside - es sollte ja nur so aussehen wie Demokratie. Alle Völker dieser Erde verfolgen ihre eigenen Interessen, nur wir Deutschen haben stattdessen Schuld und folglich eine krankhaft übersteigerte kompensatorische Moral. Unsere eigenen Interessen? Nicht dass wir uns diese verböten, die kennen wir nicht einmal
Sie haben natürlich mit allem Recht Herr Strate. Nur machen wir uns nichts mehr vor. Natürlich verstößt dieser ergänzende Abs. 5 zu § 130 StGB gegen das Verfassungsgebot, wonach Rechtsvorschriften und Verwaltungsakt inhaltlich ausreichend bestimmt sein müssen, sonst dürfen sie nicht angewendet werden. Mag der BGH vielleicht noch als letzte obere Instanz in Strafrechtsfällen einiges abfangen können, so befürchte ich, das langwierige an das BVerfG herangetragene Klagen nicht angenommen oder aber inhaltlich auf politische Linie gebürstet wird. Dafür wird Herr Harbarth schon sorgen. Und ja, man muss inzwischen auch aufpassen, was man hier schreibt und an eigener Meinung wiedergibt. Das bloße Hinterfragen, das differenzierte vortragen, das Kritisieren der Regierung, die Einflussnahme auf historische Arbeiten uvm, das alles wird künftig leicht zu kriminalisieren sein. Und wenn es strafrechtlich nicht klappt, reicht die vorherige mediale Verurteilung, die öffentliche Stigmatisierung aus.
Ach ja, hatten wir doch schon von 49 -89. Auch da nur die Möglichkeit unter „vorgehaltener“ Hand, seine Meinung zu äußern. Und nun, seid dem der grün linke „Unfehlbarkeitswahn“, verschärft ab 2015 unser Land heimsucht, jede auch noch so kleine Minderheit im Promille- Bereich seine Ideen & Forderung der Mehrheit aufdrücken will, kommt doch diese Veränderung d. Gesetzgebung wie gerufen.
Ich las heut Morgen einen Artikel i d T A über den Landrat (SPD)vom NDH- Kreis, der sich mit der RRG Regierung in Erfurt anmachte wegen der Flüchtlingsproblematik. Alles Verirrte, alles Pack, alles Nazis auch mit SPD- Parteibuch.
Ebenso interessant ein Interview mit dem Bürgermeister Leinefeldes (parteilos) zu den Montagsdemonstrationen im mdr.
All dies wäre vor Monaten nicht veröffentlicht wurden. Aber es gibt Anzeichen, dass der Wind sich dreht. Und das ist gut so.
Mit freundlichen Gruß aus der Erfurter Republik
Jetzt hatten wir im Osten schon seit mehr als 30 Jahren und im Westen sogar seit über 75 Jahren kein diktatorisches Politsystem auf deutschem Boden mehr. Damit fühlen sich diejenigen, die an hier der Macht sind, ganz offensichlich nicht besonders wohl.
Dieses jahrzehntelange Versäumnis wird jetzt zum Glück durch die Implementierung von immer mehr repressiven Elementen in unsere Rechtsordnung wieder korrigiert.
So wie ich das verstehe ist nun wie in der ehemaligen DDR die Staatsregierung selbst diejenige, die das Denken über bestimmte Abläufe im Weltgeschehen vorgibt, Verstöße unter Strafe stellt, sowie die Meinungsfreiheit unterdrückt. Richtig?
Kaum zu glauben, daß die Bevölkerung hierzulande 1. sowas duldet und 2. nichts dagegen unternimmt. Den Polen und Ungarn unterstellt man ihren Rechtsstaat auszuhöhlen... Was ist denn eigentlich dann das was hier in Deutschland gerade passiert?
antiemanzipatorisches und reaktionäres Phänomen, ob ideologisch-klerikal oder juristisch, lasse mir den Mund nicht verbieten. Denn als Individuum und Subjekt, besitze das primäre Recht auf eigene, nicht normative Meinung.
Die Grüne können mich mal, wie immer.
Schöne Grüße aus Neuendettelsau ?
Dass Begriffe in juristischen Auseinandersetzungen mit Leben gefüllt werden müssen und dies vor Gerichten geschieht, ist normal.
Davor zu warnen, dass dies in die falsche Richtung gehen könnte, ist recht und billig, aber kein Gegenargument. Auch die Rechtsordnung kann nicht alle Eventualitäten ausschließen und auch noch die letzte aller Möglichkeiten, nach der ein falsches Urteil möglich ist, ausschließen. Überhaupt ist da viel zu viel Konjunktiv.
Herr Strate hat seiner Argumentation natürlich einen Bärendienst erwiesen, indem er eine Grüne als übertrieben aktivistisch und die AfD als übliches Opfer darstellt. Die Hetze der Rechtsextremisten füllt schließlich mittlerweile ganze Bücher. Und für deren Neigung, nach üblen Provokationen und darauf folgender Kritik in die Opferrolle zu schlüpfen und angebliche Diskriminierung zu bejammern, bestens bekannt. Die Rechtsextremisten tauchen wirklich nicht als Beispiel, vor einem - nach Ansicht des Herrn Strate - überzogenen Gesetz zu warnen.
Sicht schon „Hetze“ ist, wenn Herr Höcke gähnt oder „Alle meine Entchen“ singt, ist allenthalben bekannt und so eben auch Ihr Ausdruck von „bücherfüllender“ Hetze der Blauen, während es für Sie selbstverständlich ist, sie alle auf eine Stufe mit Mördern und Kriegstreibern zu stellen. Alles natürlich mit dem Segen der Links – Grünen, die das ebenfalls machen.
Die Frage, die Herr Strate stellt, ist doch eben genau die, ob das, was Sie aus ihrer Abneigung gg alles Nicht – Linke als „Hetze“ bezeichnen, nun auch juristisch als solche interpretiert werden kann. Links-Grün braucht diesbezüglich gewiss nichts zu befürchten, die haben Narrenfreiheit.
Ihnen käme das natürlich gelegen, Ihre Vorstellung von Meinungsfreiheit war noch nie die, dass diese für alle zu gelten habe.
Und: Herr Strate hat die AfD nicht als Opfer dargestellt, er hat lediglich einen Teil der Debatte wiedergegeben, aber ich weiß, auch das werden Sie nicht verstehen, dafür sind Ihre Scheuklappen schon zu sehr ausgeprägt.
Was wollen Sie eigentlich laufend mit den Blauen? Wenn ich mich nicht völlig irre, hat sich die von Frauke Petry gegründete Partei ("Die Blauen") schon längst wieder aufgelöst, infolge absoluter Erfolglosigkeit. Und DIE wollen Sie mir als leuchtendes Beispiel vor die Nase halten? Na ja, wundert mich eigentlich nicht. Ich kenne Sie ja...
Oder meinen Sie etwa die Braunen, die AfD, die zwar ihre Bude immer schön blau tapeziert, aber in der ideologischen Ausrichtung doch eindeutig ist.
Es ehrt mich übrigens, wenn Sie glauben, ich würde für jede Meinungsäußerung den Segen der Grünen (oder Roten?) einholen. Ein wenig übertrieben, aber auch das kennt man ja von Ihnen.
Ich musss jetzt nicht zum x-ten Mal irgendwelche Äußerungen von Bernd Hoecke wiederholen. Die finden Sie mühelos.
Ein wenig mehr Sorgfalt dürfte Ihnen beim Lesen meiner Kommentare ganz gut tun. Ich habe nicht geschrieben, Herr Strate habe die AfD als Opfer bezeichnet. Das Spielchen besorgt die Partei schon selbst.
Ohne Cicero hätte ich nie etwas davon gehört. Hoffentlich wird es wieder vom BVG kassiert. Aber derzeit sieht es nicht danach aus.
Freiheit ist immer auch Idiotenfreiheit. Ich verurteile z.B. den russ. Überfall auf die Ukraine, aber ich möchte nicht dazu gezwungen werden.
Konsequent gedacht dürften jetzt auch die Auslassungen während der Al-Quds-Demonstrationen und anderer "pro-palästinensischen" Kundgebungen in Berlin anders bewertet werden.
Sehr geehrte Frau Eberle, wann hat diese Regierung denn a) konsequent und b) gedacht? AL-Quds Demonstrationen anders bewertet? Da bin ich sehr gespannt, wie das "anders" aussehen könnte.
ist Konjunktiv II (irrealis)
"Jeder hat das Recht , seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten ............ ." Selbst Hass ist dabei nicht verboten. Nur die Aufforderung zur Gewalt bleibt davon ausgenommen. Der ergänzende Abs. 5 zu § 130 StGB verstößt daher gegen die verfassungsmäßige Ordnung der BRD.
Lieber Herr Strate, wären Sie da nicht bestens geeignet, trotz geringer Erfolgschancen gegen diesen eklatanten Verstoß Klage beim BVerfG zu erheben? Wer wagt, gewinnt.
Und ja, Herr Konrad, man muß künftig wirklich aufpassen, was man hier schreibt und an eigener Meinung wiedergibt und sich schon gar nicht missverständlich ausdrückt. Schließlich liegen die Denunzianten schon auf der Lauer. Doch lassen wir uns nicht einschüchtern! Das halbe Volk lässt sich nicht einsperren. Was diese links-grüne Ermächtigung damit riskiert, ist dem Bürgerkrieg den Boden zu bereiten. Und diesen wollen wir alle nicht. Niemand hätte etwas davon.
"Ihre Politik besteht doch nur daraus, durch ständige Provokation die Grenze des Sagbaren weiter nach rechts zu verschieben. Sie wollen Menschen zu Hass und Gewalt aufstacheln. Damit machen wir jetzt Schluss, meine Damen und Herren!“ Ich finde diesen Satz bezeichnend. Die AfD setzt sich also für die verfassungsmäßig geschützte Meinungsfreiheit eines Teils des politischen Spektrums ein und die Abgeordnete einer Partei, deren Politiker sich ständig auf die Menschenrechte beruft, kritisiert sie dafür. Dümmer und verlogener geht es nicht.
Wer bestimmt was Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen sind? Die Atombombenabwürfe auf Hiroshima und auf Nagasaki. Die Ausrottung der Indianer, die Flächenbombardierung am 13./14.04 1945 von Churchill befohlen. Heute ist er der Held
des Königreich Großbritannien Die Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten, aus Mittel-deutschland. Das ist tabu. Kritik unsererseits
macht uns zu Volksverhetzer. Jetzt sind wir vogelfrei. Unser Gefängnis ist rot/grün. Wann ist der öffentliche Friede gestört? Wir erleben eine schleichende Diktatur. Es ist der Beginn der Scholz SED-Diktatur.